Ermittlung des neuen Königshauses 2018 fraglich

Vielen sind die Erlebnisse und Eindrücke der vergangenen Jahre unvergesslich, das Festhalten an Traditionen wichtig und richtig.
Der gesch. Vorstand, stellvertretend für das Festkomitee 2018, muss umso ernüchtert mitteilen, dass es zum geplanten und auf der Jahreshauptversammlung festgelegten Termin kein Schützenfest zur Ermittlung eines neuen Königshauses geben wird.

Bereits im Vorfeld der Jahreshauptversammlung im Januar zeichnete sich ab, dass eine Vielzahl der Mitglieder die Fortführung in bisheriger Form und Termins des Schützenfestes zum Pfingstwochenende (auf Grund eigener Urlaubsplanungen, Schulferien…) nicht mehr wünscht. Unterschiedliche Interessen galt es daher unter einen Hut zu bekommen. Der gesch. Vorstand hat sich trotz des gezeigten Mangels an Interesse an der Mitarbeit im Festkomitee – alleinig Kritik, zahlreiche Absichtserklärungen und der bekundete Wille zur Mitarbeit reichen hierfür jedoch nicht aus – mit einigen wenigen Interessierten zusammen gefunden und unter den Prämissen des eingeschätzten Machbaren eine personell und finanziell vertret- und realisierbare Variante erarbeitet und diese seinen Mitgliedern in einer schriftlichen Abstimmung zur Beschlussfassung übersandt.

Das Ergebnis war eindeutig. Die vom Festkomitee allen Mitgliedern zur Begutachtung und Beschlussfassung übergebene Vorstellung des diesjährigen Schützenfestes wurde mit deutlicher Mehrheit (14 Ja, 5 Nein) analog des § 7 Abs. 5 der Satzung der SGi beschlossen. Trotz dieses deutlichen Votums (der gesch. Vorstand hätte sich durchaus eine höhere Beteiligung bei der Abstimmung gewünscht) konnte die in der beschlossenen Ausschreibung für eine wirtschaftliche und sinnvolle Organisation notwendige Mindestteilnehmerzahl zum ausgegebenen Rückmeldetermin nicht erreicht werden. Die Gründe für die ausbleibenden Anmeldungen sind dabei vielschichtig. Geplante Reisen, berufliche und private Terminüberschneidungen sind wieder drei genannte. Das Festkomitee hatte sich jedoch deutlich dafür ausgesprochen, vorrangig die Interessen und die Teilnahme der eigenen Mitglieder in den Fokus zu stellen, maß der Eigenbeteiligung einen hohen Stellenwert bei und legte eine Mindestteilnehmermeldung aus den eigenen Reihen fest – galt und gilt es einige vorbereitende Maßnahmen u. a. auf dem Vereinsgelände abzusichern.

Somit reiht sich leider auch das traditionelle Schützenfest in eine Zahl von Maßnahmen ein, die in der Vergangenheit das Vereinsleben belebten und nun auf Grund fehlender Unterstützung, Interesse und Möglichkeiten zur Absicherung aus den eigenen Reihen vom geplanten Termin abgesetzt werden muss.

Eine Möglichkeit gibt es jedoch noch. Auf der nächsten Mitgliederversammlung wird das Thema Schützenfest 2018 sicherlich nochmals besprochen werden. Die ebenfalls abgestimmte, beschlossene und flexiblere Ausschreibungsmöglichkeit (13 Ja, 6 Nein), die die bisherig gültige Schützenfestordnung ablöst, ermöglicht erstmalig bei Mitgliederbeschluss ggf. eine Neuansetzung und -ausschreibung zu einem späteren Zeitpunkt in diesem Jahr. Dies bedarf jedoch größerem Interesse aller Mitglieder bei der Vorbereitung, Organisation und Durchführung.

Neben den beiden o. g. Abstimmungen stand ebenfalls die „Bekleidungs- und Anzugsordnung“ zur Disposition. Diese wird nun durch die „Empfehlungen zur Kleiderordnung“ ersetzt (14 Ja, 4 Nein, 1 Enthaltung).

 

 

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